Das Mieten und Vermieten von Wohnraum und gewerblichen Räumen erfordert stets ein Vertrauensverhältnis zwischen den Parteien.
Denn die Beteiligten sind vertraglich aneinander gebunden, wobei Leistungen und Gegenleistungen durch Verträge verschiedene gesetzliche Bestimmungen und auch durch Richterrecht, geregelt werden. Unsere Kanzlei kann u.a. bei folgenden Themen unterstützen:
• Gestaltung des Mietvertrages
• Ordentliche und fristlose Kündigung
• Schönheitsreparaturen und Instandhaltung,
• Mietminderung und Mieterhöhung
• Rückgabe der Mietsache und Kaution
• Anmeldung von Eigenbedarf
• Nachbarschaftsrecht