Sollten Sie oder ein Familienmitglied als Beschluldigter oder Zeugen zwecks einer Vernehmung vorgeladen werden, so sind wir auf Ihrer Seite. Nehmen Sie Kontakt auf, bevor Aussagen gemacht werden. Machen Sie stets von Ihrem Schweigerecht Gebrauch und hinterlassen Sie keine Angaben zur Sache, sondern lediglich Ihre Personalien (Name, Geburtsdatum und -ort, Anschrift, Beruf, Familienstand und Ihre Staatsangehörigkeit). Zur Sache sollten Sie jedoch zunächst schweigen. Wir beantragen für Sie Akteneinsicht, besprechen mit Ihnen das optimale Vorgehen und eine Verteidigungsstrategie.