Fachgebiet Strafrecht

Sollten Sie oder ein Familienmitglied als Beschluldigter oder Zeugen zwecks ei­ner Ver­neh­mung vor­ge­la­den werden, so sind wir auf Ihrer Seite. Nehmen Sie Kontakt auf, be­vor Aussagen gemacht werden. Machen Sie  stets von Ih­rem Schwei­ge­recht Ge­brauch und hinterlassen Sie keine An­ga­ben zur Sa­che, son­dern le­dig­lich Ihre Per­so­na­lien (Name, Ge­burts­da­tum und -ort, An­schrift, Be­ruf, Fa­mi­li­en­stand und Ihre Staats­an­ge­hö­rig­keit). Zur Sa­che soll­ten Sie jedoch zunächst schwei­gen. Wir beantragen für Sie Ak­ten­ein­sicht,  be­spre­chen mit Ih­nen das op­ti­male Vor­ge­hen und eine Ver­tei­di­gungs­stra­te­gie.